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Hygienemanagement im Gesundheitswesen

Hygienemanagement im Gesundheitswesen

Ein Hygienemanagement ist notwendig, wenn gesetzliche Vorgaben bestehen und die bestimmungsmäßige Umsetzung und Erfüllung dieser Vorgaben nachgewiesen werden muss. So haben die Verantwortlichen und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie jeder Einzelne nach § 1 IfSG eine Eigenverantwortung bei der Prävention übertragbarer Krankheiten. Krankenhäuser und bestimmte andere Gesundheitseinrichtungen sind gem. § 23 IfSG verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung nosokomialer Infektionen sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu treffen.

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