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Ausgabe III/2018 |
Händehygiene – ein wertvoller Beitrag für Ihr Hygienemanagement
Ein Handschlag zur Begrüßung, das Öffnen einer Tür – täglich verbreiten wir Keime und setzen uns ihnen aus. Wussten Sie, dass ungefähr 80 % aller Infektionskrankheiten über die Hände übertragen werden? Die Händehygiene stellt somit Einrichtungen vor große Herausforderungen und bietet gleichzeitig ein Verbesserungspotenzial für das Hygienemanagement. |
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Warum Händehygiene?
Die Händehygiene schützt nicht nur Patienten und Bewohner, sondern auch die Mitarbeiter selbst vor Infektionskrankheiten. Sie ist eine der wichtigsten Maßnahmen der Basishygiene.
Was versteht man unter Händehygiene?
Folgende Maßnahmen werden unter dem Begriff „Händehygiene“ zusammengefasst:
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Festlegung von Rahmenbedingungen |
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Händedesinfektion |
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Händereinigung |
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Hautschutz und Hautpflege |
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Maßnahmen zum Schutz vor Kontamination und Chemikalien, z. B. Tragen von Schutzhandschuhen |
Was sind die Voraussetzungen für eine effektive Händehygiene?
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Die Hände der Mitarbeiter müssen sich in einem gesunden, gepflegten Zustand befinden und frei von Schmuck, Uhren und Ringen sein. Piercings sowie lackierte oder künstliche Fingernägel sind unerwünscht. Übrigens: Tattoos stellen kein hygienisches Risiko für Patienten dar, außer wenn das betroffene Hautareal entzündet ist. |
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Die Indikationen und die korrekte Durchführung der einzelnen Maßnahmen müssen den Mitarbeitern bekannt sein. Die richtige Anwendung ist z. B. im Hautschutzplan beschrieben. |
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Geeignete Mittel zur Händehygiene müssen in ausreichender Menge vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. |
Verbesserung der Compliance – wie?
Die Compliance regelt die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung und Durchführung durch das Personal. Wichtig ist es, Maßnahmen zur Ermittlung und Förderung der Compliance, wie z. B. Etablierung von Messsystemen, Erfassung der Verbrauchsdaten für Händedesinfektionsmittel, Durchführung von Schulungen etc. einzuführen.
Wo wird die Durchführung der Händehygiene geregelt?
Zu den Regelwerken der Händehygiene gehören u. a.
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Infektionsschutzgesetz (Forderung nach einem Hygieneplan) |
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TRBA 250 |
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Die Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (2016) der KRINKO beim Robert-Koch-Institut |
Es gelten innerbetrieblich die Vorgaben des hausinternen Hygiene- bzw. Desinfektionsplans, der allen Mit- arbeitern als Dienstanweisung vertraut sein muss, und dem Folge zu leisten ist.
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Weitere Informationen:
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C 25 vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. |
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orochemie-Hygienetage Herbst 2018
Das Gesundheitsamt kommt! Fluch oder Segen?
mit Herrn Axel Jakobi
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in St. Wendel/Saarland am 12.09.2018 |
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in Dortmund/Nordrhein-Westfalen am 13.09.2018 |
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in Tamm/Baden-Württemberg am 27.09.2018 |
Fluoreszenzworkshop – Übertragungswege werden sichtbar
mit Frau Sarah Hellwig
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in Nürnberg/Bayern am 26.09.2018 |
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in Hannover/Niedersachsen am 25.10.2018 |
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in Leipzig/Sachsen am 08.11.2018 |
Die virtuelle Begehung:
Was Hygieniker am häufigsten beanstanden
mit Herrn Dr. Andreas Schwarzkopf
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in Hamburg am 06.11.2018 |
Informationen und Anmeldung unter www.orochemie.de Service/Hygienetage oder unter der Telefonnummer 07154 1308-39. |
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Ausgabe als PDF zum Herunterladen bzw. Ausdrucken |

Nutzen Sie diese Fachinformation zur Ergänzung Ihres Hygieneplans (u. a. Kap. Händehygiene) oder als Thema für Schulungen und Teambesprechungen. |
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