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Ausgabe IV/2015 |
Der Hygieneplan – eine kleine Auffrischung!
In Fachkreisen ist natürlich allgemein bekannt, dass mit Hilfe des Hygieneplans die Übertragung von Infektionen in gemeinschaftlichen Einrichtungen verhindert werden soll. Auch dass das IfSG Hygienepläne für Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindereinrichtungen etc., die TRBA 250 wiederum für ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste fordert. Und dass der Hygieneplan Bestandteil der Qualitätssicherung ist.
Wie soll jedoch die alltägliche Umsetzung aussehen? Worauf achten die Behörden? Dazu im Folgenden ein kurzer Überblick für die Praxis. |
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Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für das Vorhalten und die Umsetzung eines Hygieneplans liegt bei der Geschäftsführung/-leitung und den Hygienefachkräften bzw. -beauftragten. Diese müssen die Mitarbeiter, aber auch Fremdfirmen, mindestens einmal jährlich anhand des Hygieneplans unterweisen und jederzeit den Zugang zum Hygieneplan gewährleisten. Die Mitarbeiter wiederum sind verpflichtet, den Hygieneplan als Dienstanweisung zu beachten.
Was gehört zum Inhalt eines Hygieneplans?
Der Hygieneplan umfasst alle Dokumente über hygienerelevante Tätigkeiten und Prozesse einer Einrichtung – genau gesagt über die tatsächlichen Abläufe in einer Einrichtung. Dazu gehören einrichtungsspezifische Risikobewertungen, Arbeitsanweisungen zu erforderlichen Hygienemaßnahmen wie z. B.
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Basishygiene (Hände- und Flächenhygiene, Arbeits- und Schutzkleidung etc.), |
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Sondermaßnahmen bei bestimmten Krankheitserregern (MRE, Noro-Viren etc.), |
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Hygiene bei Behandlungsmaßnahmen (Wundversorgung, Injektionen etc.), |
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Wäschehygiene, |
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Arbeitsschutz (Schutzimpfungen, Postexpositionsprophylaxe etc.), |
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Abfallentsorgung und |
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ggf. Lebensmittelhygiene. |
Produkte und Abläufe der Desinfektion und Reinigung stehen in den individuell abgestimmten Desinfektions- und Reinigungsplänen, die ebenfalls Bestandteil des Hygieneplans sind.
Wie wird der Hygieneplan aktuell gehalten?
Der Hygieneplan sollte einmal jährlich überprüft und wie folgt aktualisiert werden:
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Nicht mehr benötigte Dokumente (z. B. Aufbereitungsanweisungen von nicht mehr verwendeten Medizinprodukten) werden entfernt, neue Unterlagen hinzugefügt, Texte ggf. angepasst. |
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Desinfektions- und Reinigungspläne werden dahingehend überprüft, ob die aufgeführten Produkte noch verwendet werden bzw. die Abläufe noch stimmen. Die Pläne werden dementsprechend korrigiert. |
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Nach der Überarbeitung wird der Hygieneplan mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen. Denn arbeitsrechtlich gesehen, ist ein Hygieneplan erst dann eine verbindliche Dienstanweisung, wenn er von der Leitung durch Unterschrift und Gültigkeitsdatum in Kraft gesetzt wird. |
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B 5 Wischdesinfektion – bei Ausbruchsgeschehen & Clostridium difficile
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Desinfektions- und Reinigungskonzentrat für alle abwaschbaren Flächen und Gegenstände, VAH- und RKI-gelistet (Bereich A + B) |
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Für den Einsatz nach behördlicher Anordnung gem. IfSG § 18, z. B. bei Ausbruchsgeschehen durch Noro-Viren |
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Auch wirksam gegen Sporen, z. B. Clostridium difficile |
Zum Produkt
B 5 vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. |

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Neu! Desinfektionspläne einfach online erstellen
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Für orochemie-Kunden aller Branchen und Bereiche |
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Für die Prophylaxe sowie spezielle Infektions- und Ausbruchsgeschehen |
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Einfach bedienbar und selbsterklärend |
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Pläne jederzeit und unabhängig erstellen, aktualisieren und ausdrucken |
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Mit passwortgeschütztem Zugang |
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Zeitnahe Meldung und Umsetzung neuer Bestimmungen/Produktangaben |
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Und das alles kostenlos! |
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50 Jahre orochemie – mitfeiern und gewinnen bis 15.12.15
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Bei unserer Jubiläumsaktion können Sie eine praktische Tasche oder ein trendiges T-Shirt gewinnen |
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
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orochemie wünscht Ihnen einen schönen Jahresausklang und besinnliche Festtage!
Unsere Betriebsferien: 24.12.2015 – 31.12.2015. Bevorraten Sie sich rechtzeitig! Bestellungen, die bis zum 18.12.2015 bei orochemie eingehen, werden vor Weihnachten abgewickelt.
Unsere Adventsaktion in diesem Jahr: Suchen Sie ab dem 23.11.2015 versteckte Weihnachtskugeln unter www.orochemie.de und nehmen Sie an der Verlosung zwölf dekorativer Kugeln (siehe Foto) teil!
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
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