Hygiene in Kindereinrichtungen
Hygiene in Kindereinrichtungen ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgeschrieben. Das Gesetz verlangt gemäß § 36 IfSG einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan. Dieser regelt verbindliche Maßnahmen, z. B. zur Händehygiene, Flächenreinigung und -desinfektion, Lebensmittelhygiene sowie Infektionsprävention, mit dem Ziel, Kinder und Mitarbeitende wirksam vor übertragbaren Krankheiten zu schützen.
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