Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung (BA) weist laut Gefahrstoffverordnung § 14 auf Gefahren hin und beinhaltet u. a. den Anwendungsbereich eines Gefahrstoffes, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen, Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe und Folgen der Nichtbeachtung.

Weiterführende Informationen:
orochemie-Betriebsanweisungen
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