Hygieneplan

Der Hygieneplan dokumentiert schriftlich sämtliche Maßnahmen zur Infektionsverhütung, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens bzw. einer Gemeinschaftseinrichtung gelten. Seine Erstellung wird vom Gesundheitsdienst, dem Infektionsschutzgesetz, der Biostoffverordnung sowie dem Robert Koch-Institut verbindlich gefordert.

Weiterführende Informationen:
orochemie-Hygienepläne
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